Hallo, auf der Brutto/Netto-Abrechnung stehen 38 Stellen für den Druck von Vor- und Nachname zur Verfügung. Überschreitet die Länge von Vor- und Nachname die 38 Stellen, wird der Nachname gedruckt und immer der erste Buchstabe vom Vornamen. Dieses Vorgehen wurde einheitlich für alle Adressfenster festgelegt. Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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