Hallo Herr Obermeier, wie ist diese Aussage gemeint?: "Wir sind permanent mit den Banken im Gespräch um evtl. die Daten so übermittelt zu bekommen, dass diese die Belegfunktion bereits anerkannt erfüllen."? Der elektronische Auszug wird via EBICS als BKA-Auftrag in Form eines rechtlich anerkannten PDF-Dokuments zur Verfügung gestellt. Dazu gab es bereits vor Jahren eine klare Aussage des Bundesfinanzministeriums. Oder verstehe ich Sie hier falsch? Gruß
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