Hallo Community, ich muss einem Mitarbeiter im Februar die Energiepauschale auszahlen. Der Mitarbeiter ist geringfügig beschäftigt und war lange Zeit krank. Ich habe schon alles ausprobiert (Entstehungsprinzip, neue Zuordnung im Februar=> Nebenbuchführung) und bekomme es nicht hin. Ich vermute, dass es daran liegt das eine Nachberechnung ins Vorjahr erfolgt ist. Er hat im letzten Jahr zu viel Lohn erhalten. Diese Überzahlung wurde jetzt im Januar einbehalten. Danke im Voraus für die Hilfe. Viele Grüße K. Streller
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