Hallo, in diesem Fall kann keine Korrektur über den Netto-Bereich der Abrechnung erfolgen, da sonst, wie bereits richtig beschrieben, der Pfändungsrest nicht mehr korrekt berücksichtigt wird. Das die Pfändung in der DTA Datei enthalten ist, kann nur verhindert werden, wenn beispielsweise - wie von Ihnen durchgeführt - die IBAN gelöscht wird. Wenn die IBAN jedoch im Monat 09/2021 wieder eingesetzt wurde, darf diesbezüglich kein Fehlerprotokoll ausgegeben werden. Um dies eingehender prüfen zu können, wenden Sie sich bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.
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