Hallo, nach erfolgter Klärung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt es keinen Grund dafür, dass die Formulare abgelehnt werden. Inhaltlich hat sich in der Abrechnungsliste nichts geändert. Auch in den Hinweisen zum Antragsverfahren ist geregelt, dass abweichende firmeneigene Vordrucke verwendet werden können: "Werden Leistungsanträge im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erstellt, kann der Aufbau der firmeneigenen Vordrucke von den amtlichen Vordrucken abweichen, wenn sichergestellt ist, dass alle für die Bearbeitung erforderlichen Angaben problemlos entnommen werden können." Die BA wird das auch intern nochmal weitergeben. Somit besteht kein Anpassungsbedarf der Formulare.
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