Hallo, es handelt sich in diesem Fall um die Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze. Wenn der Mitarbeiter an 21 von 30 Tagen in Quarantäne ist, wird die Sozialversicherung auf die Beitragsbemessungsgrenze von 9 Tagen begrenzt. Diese berechnet sich wie folgt: 4.687,50€ / 30 * 9 = 1.406,25€ Viele Grüße, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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