Liebe Community, ich habe eine Mitarbeiterin mit Austritt 30.09.19, nun soll sie im November noch eine Urlaubsabgeltung bezahlt bekommen,... ich habe den Haken bei "Einmalbezüge nach Austritt des AN berechnen" gesetzt. Aber wenn ich eine Probeabrechnung mache kommt als Hinweis: Sie haben Mitarbeiter ausgewählt, für die in der Probeabrechnung auf Grund des Beschäftigungszeitraumes keine Auswertung erstellte werden konnte." Obwohl ich unter Bewegungsdaten den Betrag mit BS 2 und der LA 203 erfasst habe, und das Austrittsdatum drin gelassen habe, so wie es in Lex beschrieben ist, wieso? Liebe Grüße Petra Näckel
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