Wenn sich die Mitarbeiterin den ganzen Monat in Mutterschutz befindet, dann hat sie in dem Monat keine SV-Tage. Es können somit aus einem laufenden sv-pflichtigen Bezug auch keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Im AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sollten die SFN-Zuschläge enthalten sein. Sie brauchen diese während der Mutterschutzfristen nicht zusätzlich bezahlen.
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