Hallo zusammen, ich habe aktuelle den Fall einer Unterhaltspfändung eines Mitarbeiters auf dem Tisch. Der Mitarbeiter hat seit Anfang des Jahres ein JobRad, bei welchem die Leasingrate von ca. 90,00 Euro im Monat im Brutto abgezogen wird. Die Lohnart dafür ist als voll pfändbar geschlüsselt. Da aber der Betrag das Steuerbrutto und damit im Endeffekt auch das Pfändungsnetto vermindert, bin ich mir aktuell nicht sicher, ob damit dann auch der volle und vor allem korrekte Pfändungsbetrag abgeführt wird. Nach meiner manuellen Nachrechnung nicht. Hatte jemand schon so einen Fall und kann mir sagen, ob es richtig ist, dass der Betrag nicht im Pfändungsnetto erfasst werden muss, oder ich den Betrag noch einmal separat (wenn ja wie) abführen müsste? Reicht es ggf. die Lohnart als "nicht pfändbar" zu schlüsseln? Vorab vielen Dank für Ihre Anregungen und Unterstützung!
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