Der Unternehmer muß den PKW nicht entnehmen und kann das im vorliegenden Sachverhalt auch gar nicht. Es handelt sich um eine Überführung zwischen zwei Betrieben desselben Unternehmers. Wenn der PKW vor weniger als 5 Jahren erworben wurde, ist die Vorsteuer anteilig zurückzuzahlen (Betriebsausgabe im LuF-Betrieb). Wurde denn überprüft, ob die Pauschalierung angesichts der Reduzierung des Pauschalsteuersatzes und der Einführung einer Umsatzgrenze überhaupt noch zulässig und sinnvoll ist? Grüße aus München
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