Sie sollten unbedingt Ihren steuerlichen Berater fragen! Hilfreich dazu i.S. Richtsatzsammlung und der Zulässigkeit von Zuschätzungen ist evtl. der Hinweis auf das Revisionsverfahren BFH X R 19/21 und die Aufforderung vom 14.12.2022 zum Beitritt des BMF. NWB: Verfahrensverlauf | BFH - X R 19/21 - anhängig seit 18.02.2022 - NWB Urteile
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