@marti schrieb: Ein abhängig Beschäftigter oder @marti schrieb: der keinen Anstellungsvertrag hat Ich glaube hier sollten Sie erst einmal rechtlich klären (lassen), welche Art von Vertrag besteht und in welcher Form (Einkunftsart) dies zu versteuern ist. Im Anschluss kann dann eine Prüfung erfolgen, wie dies sozialversicherungsrechtlich zu werten ist. Da dies aber sehr auf den Vertrag und einer genauen rechtlichen Prüfung ankommen wird, werden Sie hierzu vermutlich im Rahmen einer Frage in der community keine oder zumindest auch keine eindeutige Antwort finden. Sie sollten dies im Zusammenspiel mit Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern klären.
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