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entgeltzahlung einmal im jahr

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letzte Antwort am 11.04.2023 13:24:29 von Uwe_Lutz
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marti
Beginner
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Ein abhängig Beschäftigter erhält sein Entgelt nur einmal im Jahr gezahlt. Die Höhe der Zahlung wird auch nur einmal im Jahr festgelegt. 

 

Was ist dann mit den Monaten der Nichtzahlung mit der Krankenversicherung? Theoretisch wäre der Beschäftigte 

in den Monaten der Nichtzahlung gar nicht zur SV angemeldet.

 

Welche Bemessungsgrundlage für die SV Zweige ist zu verwenden? Die Monatliche oder die Jährliche? 

Und ist die Märzklausel anzuwenden, wenn der Beschäftigte gar nicht angemeldet war? 

 

Hatte jemand schon mal so einen Fall? 

Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Marti,

 

ein spannender Sachverhalt, wirft er doch mehr Fragen als Antworten auf.

 

M. E. kann sich bereits aus dem MiLoG die "Pflicht" zur Erstellung einer monatlichen Entgeltabrechnung ergeben.

 

Beste Grüße!

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marti
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Es handelt sich um den Vorstand einer Stiftung, der keinen Anstellungsvertrag hat. 

Stiftungsaufsicht und Finanzamt legen einmal im Jahr den Betrag fest, der als Aufwandsentschädigung 

zu zahlen ist. "Zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit"

 

Theoretisch könnte der AN sogar leer ausgehen.


Die Zahlung einmal im Jahr liegt weit über den Beitragsbemessungsgrenzen.

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Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
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Hallo Marti,

 

ein wichtiges Detail.

 

Leider besitze ich in diesem Bereich keine fundierten Erfahrungen.

 

Beste Grüße!

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 5
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@marti  schrieb:

Ein abhängig Beschäftigter

oder

 



@marti  schrieb:

der keinen Anstellungsvertrag hat

 

Ich glaube hier sollten Sie erst einmal rechtlich klären (lassen), welche Art von Vertrag besteht und in welcher Form (Einkunftsart) dies zu versteuern ist. Im Anschluss kann dann eine Prüfung erfolgen, wie dies sozialversicherungsrechtlich zu werten ist.

 

Da dies aber sehr auf den Vertrag und einer genauen rechtlichen Prüfung ankommen wird, werden Sie hierzu vermutlich im Rahmen einer Frage in der community keine oder zumindest auch keine eindeutige Antwort finden.

 

Sie sollten dies im Zusammenspiel mit Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern klären.

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letzte Antwort am 11.04.2023 13:24:29 von Uwe_Lutz
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