Liebe Community, mir ist noch ein spannendes Thema aufgefallen. Unsere Gastronomen haben in Corona fleißig Gutscheine für einen Restaurantbesuch verkauft. Das waren alles Einzweckgutscheine. Die Umsatz fand umsatzsteuerlich beim Verkauf statt, da der Steuersatz feststand. Aus meiner Sicht werden alle Gutscheine ab dem 1.7. zu Mehrzweck-Gutscheinen. Die Versteuerung ist für alle noch offenen Gutscheine zum 1.7. zu berichtigen, da in der Gastronomie die Aufteilung auf Speisen und Getränke nicht feststeht. In allen anderen Wirtschaftszweigen steht auch nicht fest, ob diese vor dem 31.12.2020 eingelöst werden und damit welcher Steuersatz gilt. Wie sehen die Kollegen dieses Thema und gibt es Gedanken wie wir das praktisch abwickeln?
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