Hallo, ich soll für einen Geringverdiener, der nur zwei Tage die Woche arbeitet, Kinderkrankengeld berücksichtigen. Die Arbeitstage sind mittwochs und donnerstags jeweils 5,5 Stunden. Im Oktober 2020 war die Fehlzeit am 28. und 29.10., also hat der Mitarbeiter 11,00 Stunden nicht gearbeitet. Die Abrechnung weist jetzt eine Kürzung um 15,00 auf netto 435,00 aus. Das kann doch sachlich nicht richtig sein. Ich bitte um Hilfe, Danke!
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