Die Gewinnanteile der atypischen Stillen sind auf das Konto 2493 zu buchen. Bei der Übergabe in die Gewerbesteuer sollte das auch richtig zugeordnet werden. Viele Grüße
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https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/GmbH-atypisch-Still-Buchungsverhalten/td-p/111665/page/2 Hier einfach mal nachlesen, auch wenn es sich um einen Einzelunternehmer handelt.
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Nach Abschnitt VII Nr. 12 fällt das Elektroinstallationsgewerbe nicht in den Bereich des BRTV. Damit ist der Elektriker nicht nach den Vorgaben des Baulohns abzurechnen.
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