Hallo, bei mir kommt folgender Hinweis in der Einkommensteuererklärung: Ich habe die private Kfz-Nutzung für den Einzelunternehmer berechnet: Dokument 5301038 - Privatnutzung Elektrofahrzeuge... - LEXinform online (datev.de) Bruttolistenpreis 51.410,00 € BMG Ertragsteuer (25%): 12.850,00 € x 1 % x 12 Monate = 1.542,00 € zzgl. 19 % (292,98€) = 1.834,98 € BMG Umsatzsteuer (100%./.20%): 41.120,00 € x 1 % x 12 Monate = 4.934,40 € zzgl. 19% (937,54 €) = 5.871,94 € Differenz USt (644,56 €) = 4.036,96 € 1.834,98 € 2130/4645 Privatnutzung PKW 4.036,96 € 4639/4645 unentgeltliche Wertabgabe f. USt 644,56 € 2130/4639 USt-Differenz als unentgeltliche Wertabgabe Als unentgeltliche Wertabgabe in der EÜR werden die 1.542,00 € eingespielt. Als vereinnahmte USt sowie USt auf unentgeltliche Wertabgaben werden die 937,54 € eingespielt. Das ist beides auch meiner Meinung nach korrekt. Kann man dem Programm irgendwie sagen, dass es sich hier um die Differenz des Elektroautos handelt? Und somit die USt höher ist als 19 % der Summe aus Betriebseinnahmen und der unentgeltlichen Wertabgabe? Es ist zwar nur ein Hinweis. Ich kann mir aber vorstellen, dass Rückfragen vom Finanzamt kommen...
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