Hallo,
bei mir kommt folgender Hinweis in der Einkommensteuererklärung:
Ich habe die private Kfz-Nutzung für den Einzelunternehmer berechnet:
Dokument 5301038 - Privatnutzung Elektrofahrzeuge... - LEXinform online (datev.de)
Bruttolistenpreis 51.410,00 €
BMG Ertragsteuer (25%): 12.850,00 € x 1 % x 12 Monate = 1.542,00 € zzgl. 19 % (292,98€) = 1.834,98 €
BMG Umsatzsteuer (100%./.20%): 41.120,00 € x 1 % x 12 Monate = 4.934,40 € zzgl. 19% (937,54 €) = 5.871,94 €
Differenz USt (644,56 €) = 4.036,96 €
1.834,98 € 2130/4645 Privatnutzung PKW
4.036,96 € 4639/4645 unentgeltliche Wertabgabe f. USt
644,56 € 2130/4639 USt-Differenz als unentgeltliche Wertabgabe
Als unentgeltliche Wertabgabe in der EÜR werden die 1.542,00 € eingespielt.
Als vereinnahmte USt sowie USt auf unentgeltliche Wertabgaben werden die 937,54 € eingespielt.
Das ist beides auch meiner Meinung nach korrekt.
Kann man dem Programm irgendwie sagen, dass es sich hier um die Differenz des Elektroautos handelt? Und somit die USt höher ist als 19 % der Summe aus Betriebseinnahmen und der unentgeltlichen Wertabgabe?
Es ist zwar nur ein Hinweis. Ich kann mir aber vorstellen, dass Rückfragen vom Finanzamt kommen...
Kurz aus meiner Zeit in der Kanzlei: Hinweise können doch abgehakt werden und die Abgabe ist dann möglich, oder?
Also wenn Ihre Berechnungen und Eintragungen stimmen, dann darf man den Hinweis auch gekonnt ignorieren.
Ja, der Hinweis kann abgehakt werden. Ich möchte aber Rückfragen vom Finanzamt vermeiden.
Deshalb wollte ich wissen, ob jemand schon mal das gleiche Problem hatte und dieses vielleicht behoben werden kann.