Nein, Bewegungsdaten werden immer mit dem erfassten Wert abgerechnet. In den Stammdaten der Lohnart kann ich nicht festlegen, ob eine Kürzung vorgenommen werden soll. Sie können in den Mitarbeiterstammdaten Bezüge hinterlegen. Zum Beispiel das feste monatliche Gehalt, das einmal jährlich im November eines Jahres zu zahlende Weihnachtsgeld, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Dort kann dann auch festgelegt werden, was passieren soll, wenn Kürzungstatbestände im Kalendarium erfasst werden.
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