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Teillohnzahlungszeitraum bei Bewegungsdaten

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letzte Antwort am 17.05.2019 14:59:02 von t_r_
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peterkurre
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Hallo zusammen,

ist es korrekt, dass bei Lohnarten, die in den Bewegungsdaten (monatlich) erfasst werden, die Steuerung des Teillohnzahlungszeitraumes außen vor bleibt, also vom Entgeltabrechnungssystem nicht umgesetzt wird?

Wird die Lohnart hingegen in den festen Be- und Abzügen erfasst, erfolgt die Steuerung und Anwendung des Teillohnzahlungszeitraumes. Diese Frage stellt sich unter der Voraussetzung, dass über die Lohnartenparameter die Steuerung des Teillohnzahlungszeitraumes hinterlegt ist.

Gibt es ggf. die Möglichkeit über die Lohnartenparameter dies für die Bewegungsdaten und die festen Be- und Abzüge unterschiedlich zu steuern? Unabhängig, ob dies nun logisch/sinnvoll/notwendig ist oder nicht.

Vielen Dank,

P. Müller

t_r_
Allwissender
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Hallo,

In LuG werden in den Bewegungsdaten immer die erfassten Werte abgerechnet.

Bei den Stammdaten lässt sich schlüsseln, ob eine Kürzung bei Teilmonaten erfolgen soll oder nicht. Dies Kürzung oder Nichtkürzung ließe sich über die Historie ein- und ausstellen.

Viele Grüße

T. Reich

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peterkurre
Beginner
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann werden in den Bewegungsdaten immer die erfassten Werte abgerechnet, soweit ok. Allerdings kann man in den Stammdaten der Lohnart einstellen, dass dennoch eine Kürzung bei Teilmonaten erfolgen soll, selbst wenn der Wert oder die Lohnart über die Bewegungsdaten erfasst wurde, inkl. Historie?

Oder beziehen Sie sich bei der Schlüsselung der (Lohnarten)Stammdaten auf die festen Be- und Abzüge?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
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Nein, Bewegungsdaten werden immer mit dem erfassten Wert abgerechnet. In den Stammdaten der Lohnart kann ich nicht festlegen, ob eine Kürzung vorgenommen werden soll.

Sie können in den Mitarbeiterstammdaten Bezüge hinterlegen. Zum Beispiel das feste monatliche Gehalt, das einmal jährlich im November eines Jahres zu zahlende Weihnachtsgeld, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Dort kann dann auch festgelegt werden, was passieren soll, wenn Kürzungstatbestände im Kalendarium erfasst werden.

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letzte Antwort am 17.05.2019 14:59:02 von t_r_
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