Man kann darüber streiten, ob man festhalten muss, ob ein Schriftstück als Brief, Päckchen oder Paket rausgegangen ist. Ich würde für Nachweiszwecke aber wenigstens wissen wollen, ob als Papier oder elektronisch. Die Empfängergruppe ist für mich unabdingbar. Es muss doch klar sein, ob ich etwas an den Mandanten oder an das Finanzamt geschickt habe. Zu guter Letzt: Ich möchte auch wissen, ob ich den Einkommensteuerbescheid für 2016 oder für 2017 an den Mandanten geschickt habe. Ich persönlich halte all diese Angaben für wichtig und erfasse sie.
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