Hallo, das Gesetz zum steuerfreien AG-Zuschuss Kug wurde in der Bundesratssitzung am 15.05.2020 nicht verabschiedet. Eine Entscheidung darüber erfolgt voraussichtlich in der Sitzung am 05.06.2020. Im geplanten Service-Release V.11.17 (Bereitstellung voraussichtlich am Freitag, 22.05.2020) wird die dafür vorgesehene, neue Lohnart jedoch bereits enthalten sein. Bis zur endgültigen Verabschiedung dieses Gesetztes bitte bis auf weiteres den Arbeitgeberzuschuss mit der Lohnart 5010 „Zuschuss zum Kug“ steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei abrechnen, wenn das Kug und der Zuschuss zum Kug 80% des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nicht übersteigt. Der übersteigende Betrag ist mit der Lohnart 5070 „Zuschuss zum Kug. Sv-pflichtig“ abzurechnen. Informationen zum aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie im Dokument 1009176 (voraussichtlich morgen, 21.05.2020, in der Info-DB online).
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