Hallo, in Lohn und Gehalt haben Sie die Möglichkeit Folgelohnarten zu hinterlegen. Diese wählen Sie für die entsprechende Lohnart auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der Registerkarte "Folgelohnarten". Sie können jede Lohnart als Folgelohnart erfassen, außer Lohnarten für Kurzarbeit, Mutterschutz, Altersteilzeit und die ursprüngliche Lohnart. Mit der Abrechnung wird die Folgelohnart unmittelbar mit der ausgewählten Lohnart ausgewiesen. Das Vorgehen zum Erfassen von Folgelohnarten finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 9226171 unter Punkt 1.10. Bezüglich der Korrekturen für das Jahr 2018 empfehle ich Ihnen zusätzlich zur Brutto/Netto-Abrechnung die Auswertung Lohnkonto zu prüfen. Viele Grüße aus Nürnberg Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG
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