Hallo MK, in Lohn und Gehalt erfassen Sie über die Bewegungsdaten pro Mitarbeiter mehrere Buchungen mit den jeweiligen Kostenstellen. Wie Sie bereits erläutert haben, wird die Pauschalsteuer immer als Summe berücksichtigt. Eine Aufteilung der Pauschalsteuer anteilig auf die jeweilige Buchung bzw. Kostenstelle ist nicht möglich. Liebe Grüße Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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