Hallo, folgende AVWL-Verträge können Sie in den Erfassungsmasken zur betrieblichen Altersvorsorge hinterlegen: - nach § 10a EStG (Riester-Rente) - nach § 3 Nr. 63 EStG - in Form einer Betriebsrente auf Basis einer Betriebsvereinbarung Wenn Sie einen steuer- und sv-pflichtigen AVWL-Vertrag abrechnen möchten, der vertraglich (Tarif- oder per Arbeitsvertrag) vereinbart wurde und dem Aufbau einer zusätzlichen privaten ober betrieblichen Altersvorsorge dient, aktivieren Sie bitte im Reiter "Allgemeine Daten" des entsprechenden Vertrags der betrieblichen Altersvorsorge den Haken "AVWL - Alterversmögenswirksame Leistungen". Handelt es sich bei dem AVWL-Vertrag um eine arbeitgeberfinanzierte steuer- und sv-pflichtige Leistung, kann die Erfassung im VWL-Vertrag verbleiben. Sollten Ihnen diese allgemeinen Angaben nicht behilflich sein, setzen Sie sich bitte zur Prüfung Ihres Sachverhalts mit unserem Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt pro) in Verbindung. Viele Grüße aus Nürnberg Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG
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