Hallo Uwe und danke für Deine Antwort, ich sehe das jedoch anders: Die PKW Gestellung ist in dem Fall Muttergeldzuschuss des Arbeitgebers nur in Form eines Sachbezuges und unterliegt dem Progressionsvorbehalt aber halt nicht der Steuer. Deswegen ist der Ausweis an dieser Stelle als Steuerbrutto nicht korrekt. Die Dame hat die Steuerklasse 5 und LODAS berechnet hier keinen Lohnsteuerabzug. Bei der Berechnung ist also alles soweit i.O. ich bin gespannt, was auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung stehen wird, ob er den Sachbezug als Steuerbrutto, Zuschuss zum Muttterschaftsgeld oder beides ausweisen wird. Da wir auch die Erklärung erstellen kein Problem aber wenn das mal nicht der Fall ist, dann wird es passieren, das im Rahmen der Erklärung der Sachbezug während der Elternzeit nach versteuert wird, wenn er als Steuerbrutto gezeigt wird. Und natürlich werden wir das im Zuge eines Änderungsantrages berichtigen müssen, das FA wird die Werte aus der Übermittlung festsetzen, das kostet dann wieder Zeit und Zeit ist Geld
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