Hallo, wir haben einige Mandaten, die Bauleistungen nach § 13b UStG erbringen, d.h. auch in Form von Abschlags-/Schlussrechnungen. Da bei diesen Mandanten die E-Rechnung zum 01.01.2027 verpflichtend anzuwenden sein wird, kommt natürlich immer mehr die Frage auf, mit welchem Programm dies umgesetzt werden wird. Derzeit listet das Datev-Dokument 1026682 keine Planung o.ä. hinsichtlich der Abrechnung von Bauleistungen nach § 13b UStG auf, was wir ziemlich armselig finden, da diese Rechtsnorm nicht erst seit gestern existiert. Die normalen Abschlags-/Schlussrechnungen werden vermutlich unter dem Punkt Teil-/Schlussrechnung irgendwann im zweiten Halbjahr 2026 umgesetzt, wenn man das Dokument richtig versteht. Wir würden natürlich gerne, dass die Mandanten nicht zur Konkurrenz wechseln, welche die oben genannten Punkte schon umgesetzt hat. Weshalb eiert Datev an dieser Stelle so rum? Täglich wird man mit Newslettern seitens Datev bzgl. der E-Rechnung konfrontiert, dass man Mandanten informieren solle und dann kann DATEV im Auftragswesen Next noch nicht mal § 13b UStG in die E-Rechnung integrieren und schweigt dazu. Ferner kann es ebenfalls nicht sein, dass das Auftragswesen Next in der bisherigen Form ebenfalls nicht dazu in der Lage ist, eine §13b-UStG-Rechnung ordnungsgemäß auszustellen und man Krückenlösungen mit 0% Steuersatz und Textbausteinen basteln muss. Daher meine Fragen: 1) Ist es vorgesehen, dass die E-Rechnung mit Abrechnungen von Bauleistungen § 13b UStG umgesetzt wird und zu welchem konkreten Datum ist dies möglich? 2) Ist es vorgesehen, dass die E-Rechnung in Form von Abschlags-/Schlussrechnungen mit Bauleistungen § 13b UStG umgesetzt wird und zu welchem konkreten Datum ist dies möglich? 3) An welchem Datum werden die Erstellung von normalen Abschlags-/Schlussrechnungen möglich sein? Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort ☺️
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