Guten Tag zusammen, wir sind derzeit gewillt von der klassischen Stechuhr mit Karte auf ein elektronisches Zeiterfassungssystem zu wechseln. Was uns davon abhält, ist die Kombination aus GoBD und Mindestlohnaufzeichnungsverordnung. Gemäß der GoBD entspricht die Software zur Zeiterfassung einem Vor- bzw. Nebensystem, da die erfassten Datensätze Grundlage für spätere Lohnbelege sind. Entsprechend obliegen die Datensätze der Zeiterfassung dem Grundsatz der Unveränderbarkeit. Bedürfen gestempelte Zeiten also einer nachträglichen Änderung, so müssen diese protokolliert werden. Vor allem unter Berücksichtigung des Mindestlohngesetzes ist dies ein sensibles Thema. Schließlich könnten am Monatsende ohne Protokollierungsfunktion, Datensätze spurlos gelöscht werden. Erschrocken bin ich darüber, wie wenig die Dienstleister über die GoBD wissen. Oft wird auf das die MiLoAufzV verwiesen, wonach sogar eine EXCEL-Tabelle zum Stundennachweis reicht. Stehen hier MiLoAufzV und GoBD nicht in einem Konflikt? Meine Frage lautet nun ob wir hier einem Denkfehler unterliegen oder doch die GoBD richtig interpretieren? Stehen die GoBD über den MiLoAufzV? Inwiefern sehen sie hier eine Verknüpfung? Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Peter Emig
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