Hallo, für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist es nicht relevant, ob die Arbeitnehmerin das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13 € pro Tag) oder vom Bundesversicherungsamt 210 € pauschal) erhält. Der Arbeitgeber hat den Zuschuss zu leisten zwischen dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt abzüglich der (fiktiven) 13 € Zuschuss pro Tag. Auf der Seite der Minijobzentrale gibt es einen Mutterschaftsgeldrechner. Hätte die Arbeitnehmerin mtl. 390 € verdient, ergäbe sich ein Zuschuss von 0,00 € (390 / 30 ./. 13 = 0,00) Da der Verdienst etwas darüber liegt, wir der Zuschuss pro Tag zwischen 0,03 € - 2 € pro Tag liegen. Viele Grüße Eva
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