Hallo, entscheidend ist, ob aus dem Fremdsystem eine Schätzung abgegeben wurde. Wurde keine Schätzung abgegeben, ist die Teilnahme am Schätzverfahren für Ihren neuen Mandanten einzurichten. Wurde aus dem Fremdsystem eine Schätzung übermittelt, erfassen Sie bitte zusätzlich die Differenzwerte. Unter der Dok.-Nr.: 1070158 - Sozialversicherungsbeiträge abführen finden Sie unter Punkt 2.2.11 Daten aus einem Fremdsystem übernehmen und am Schätzverfahren teilnehmen (Differenzvorträge) das genaue Vorgehen beschrieben. Freundliche Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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