Hallo zusammen, wie Sie schon richtig erkannt haben, sind zwischenzeitlich die Redaktionsverhandlungen zu den Änderungstarifen abgeschlossen und zur Umsetzung freigegen. Im Rechenzentrum stehen Ihnen die hierfür nötigen Änderungen seit dem 14.08.2018 zur Verfügung. Diese rückwirkende Tariferhöhung wird aktuell nur mit der Abrechnung 08/2018 durch eine automatische Nachberechnung auf den Monat März 2018 durchgeführt. Wurde der Lohn für den Monat 08/2018 bereits abgerechnet, kann die automatische Nachberechnung mit einer Wiederabrechnung komplett 08/2018 ausgelöst werden. Ab der Lohnabrechnung 09/2018 findet keine automatische Nachberechnung mehr statt, sodass die Nachberechnung pro Arbeitnehmer über die Bewegungsdaten mit Wert 1 und Buchungsschlüssel (BS) 96 anzustoßen ist. Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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