Welchen Schritt würden Sie gehen. Moin, ich würde die Abrechnung unter der (falsch) angelegten Personalnummer belassen. Wenn bei uns eine Personalnummer falsch angelegt wird, behält der Mitarbeiter diese Nummer, da eine Änderung recht aufwändig und fehleranfällig ist, Herr Stein hatte ja bereits das Dokument verlinkt, in dem beschrieben ist, wie Sie die Abrechnung unter der bisherigen Personalnummer stornieren können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass Sie im Anschluss einen neuen Beschäftigungszeitraum erfassen, der außerhalb der Nachberechnungszeitraums liegt (also z.B. 31.12.2015-31.12.205). Hierdurch erreichen Sie, dass diese Personalnummer mit der nächsten Jahresübernahme gelöscht wird. Wenn Sie keinen Beschäftigungszeitraum erfassen, bleibt die Personalnummer dauerhaft gespeichert. *Hinweis für DATEV: Vielleicht sollte dies in dem Info-Datenbank-Dokument noch ergänzt werden* Aufpassen müssen Sie -wenn Sie dies so lösen- auch mit der ELStAM-Anmeldung unter der neuen Personalnummer. Wenn Sie den Eintritt neu mit dem alten Beschäftigungsbeginn erfassen, erhalten Sie nach der Abrechnung ein Fehlerprotokoll für die ELStAM-Anmeldung, da die Anmeldung mit gleichen Datum nicht mehr möglich ist und von der Finanzverwaltung abgelehnt wird. Sobald Sie diese Fehlermeldung vorliegen haben, müssen Sie die ELStAM-Anmeldung manuell durchführen für den Folgetag des Eintritts. Viele Grüße Uwe Lutz
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