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Entgelt-Abrechnung, falscher Personenkreis, Wiederholung oder Löschung und Nachberechnung

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letzte Antwort am 31.10.2018 13:48:26 von Uwe_Lutz
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marianneangele
Beginner
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Lodas

Hallo.

wir haben im Oktober einen Eintritt im falschen Nummernkreis abgerechnet. Wir würden gerne die Personalnummer im November ab Oktober richtigstellen. Die Auszahlung, die Kosten und die Kostenstellen passen.

Wäre es denn sinnvoll im November die falsche Nummer zu löschen.

Und im November eine Nachberechnung Okt. in der neuen Personalnummer anzustarten und die erste Entgelt-Überweisung als Vorschuss zu buchen, damit es nicht noch zu einer zweiten Zahlung kommt.Wir hätten auch dann nur ein Lohnkonto und eine fortlaufende Aufzeichnung.

Oder wäre es besser, die erste Personalnummer einfach zum 31. 10. zu beenden und ab 01.11. einfach ein Neueintritt zu buchen.

Oder wäre eine Wiederholungsabrechnung im und für Oktober mit "ganz" viel Papier der richtige Weg.

Welchen Schritt würden Sie gehen.

Danke

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Hallo,


eine angelegte Personalnummer, die bereits im Rechenzentrum vorhanden ist, kann nicht mehr gelöscht werden.
Wenn für den Arbeitnehmer eine andere Personalnummer verwenden möchten, besteht die Möglichkeit die abgerechnete Personalnummer zu stornieren.


Das Vorgehen ist im  Dokument 5303518 unter Punkt 2.3 in der Informations-Datenbank erläutert.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Welchen Schritt würden Sie gehen.

Moin,

ich würde die Abrechnung unter der (falsch) angelegten Personalnummer belassen. Wenn bei uns eine Personalnummer falsch angelegt wird, behält der Mitarbeiter diese Nummer, da eine Änderung recht aufwändig und fehleranfällig ist,

Herr Stein hatte ja bereits das Dokument verlinkt, in dem beschrieben ist, wie Sie die Abrechnung unter der bisherigen Personalnummer stornieren können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass Sie im Anschluss einen neuen Beschäftigungszeitraum erfassen, der außerhalb der Nachberechnungszeitraums liegt (also z.B. 31.12.2015-31.12.205). Hierdurch erreichen Sie, dass diese Personalnummer mit der nächsten Jahresübernahme gelöscht wird. Wenn Sie keinen Beschäftigungszeitraum erfassen, bleibt die Personalnummer dauerhaft gespeichert.

*Hinweis für DATEV: Vielleicht sollte dies in dem Info-Datenbank-Dokument noch ergänzt werden*

Aufpassen müssen Sie -wenn Sie dies so lösen- auch mit der ELStAM-Anmeldung unter der neuen Personalnummer. Wenn Sie den Eintritt neu mit dem alten Beschäftigungsbeginn erfassen, erhalten Sie nach der Abrechnung ein Fehlerprotokoll für die ELStAM-Anmeldung, da die Anmeldung mit gleichen Datum nicht mehr möglich ist und von der Finanzverwaltung abgelehnt wird. Sobald Sie diese Fehlermeldung vorliegen haben, müssen Sie die ELStAM-Anmeldung manuell durchführen für den Folgetag des Eintritts.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 31.10.2018 13:48:26 von Uwe_Lutz
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