Hallo doreenw, um den richtigen steuerlichen Berater auf dem DÜ-Protokoll der Zusammenfassenden Meldung zu erhalten, ist es erforderlich eine Anpassung der Berateradressdaten/Berater-Stammdaten vorzunehmen. Im Dokument "Berateradressdaten / Berater-Stammdaten erfassen und ändern" - Dok.-Nr.: 1070936 unter Kap. 3 wird die Vorgehensweise je nach Nutzung des DATEV-Rechnungswesen-Programms beschrieben. Der steuerliche Berater wird immer auf dem Protokoll ausgewiesen. Mit freundlichen Grüßen K. Schönweiß Service Rechnungswesen (FIBU) DATEV eG
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