Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis 250 Euro (neue Grenze 2018!) brauchen nicht in ein "besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis" übernommen werden, § 6 Abs. 2 EStG. Kurz um: Ab damit direkt in den Aufwand. Grüße, M. Fehlau P.S. Denken Sie bitte an die Regelungen zum wirtschaftlichen Eigentum Ich denke, Frau Schütte möchte die Wahl in Anspruch nehmen; ab 2018 wäre da auch die Alternative für GWG bis 800 € sofort abzuschreiben und darüber den Rest im AV bspw. auf drei Jahre zu verteilen + §7-AfA. Mir schwanen hier nämlich elektronische Geräte und da wäre der Ansatz nicht uninteressant; je, wie man gerne den Gewinn gesteuert hätte; aber in der Tat ist vornweg zu klären, wem das WG zuzurechnen ist.
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