Hallo in die Runde!
Ich habe einen zugegeben kniffligen Fall.
Wir haben ein neues Geschäftsfeld, welches beinhaltet das wir Gegenstände mit einem Anschaffungswert bis 150 Euro kaufen und weiter vermieten. Jetzt suchen wir nach einer Lösung, das sauber zu verbuchen.
Ich habe folgende Überlegung:
Die Rechnung unseres Lieferanten verbuche ich: sonstige Betriebsausst. an Kreditor.
Da wir den Gegenstand mind. 24 Monate vermieten würde ich ihn im Anlagevermögen aktivieren z.B. Betriebs- und Geschäftsaustattung und hätte dann die Wahl ob ich sofort abschreibe oder über die Nutzungsdauer.
Kann mir jemand helfen ob ich da richtig liege?
Vielen Dank im Voraus.
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis 250 Euro (neue Grenze 2018!) brauchen nicht in ein "besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis" übernommen werden, § 6 Abs. 2 EStG. Kurz um: Ab damit direkt in den Aufwand.
Grüße, M. Fehlau
P.S. Denken Sie bitte an die Regelungen zum wirtschaftlichen Eigentum
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis 250 Euro (neue Grenze 2018!) brauchen nicht in ein "besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis" übernommen werden, § 6 Abs. 2 EStG. Kurz um: Ab damit direkt in den Aufwand.
Grüße, M. Fehlau
P.S. Denken Sie bitte an die Regelungen zum wirtschaftlichen Eigentum
Ich denke, Frau Schütte möchte die Wahl in Anspruch nehmen; ab 2018 wäre da auch die Alternative für GWG bis 800 € sofort abzuschreiben und darüber den Rest im AV bspw. auf drei Jahre zu verteilen + §7-AfA. Mir schwanen hier nämlich elektronische Geräte und da wäre der Ansatz nicht uninteressant; je, wie man gerne den Gewinn gesteuert hätte; aber in der Tat ist vornweg zu klären, wem das WG zuzurechnen ist.