Hallo henke62, in einem ersten Schritt muss geprüft werden, ob es sich bei der Zahlung der Umzugskostenbeihilfe um einen steuerfreien Bezug (was ich annehme) handelt oder aber um einen steuerpflichtigen Bezug. Je nachdem muss dann eine Nettobezugsart oder aber eben eine Bruttolohnart ausgewählt werden. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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