Hallo Birgit, die Durchschnittsspeicherung kann in jeder Lohnart unter Mandantendaten / Lohnarten im Register Durchschnitte geändert bzw. herausgenommen werden. In welchem Bearbeitungsmonat Sie die Speicherung beenden ist erneut abhängig, ab wann die Lohnart nicht mehr in die Berechnung des Durchschnitts einfließen soll. Grundsätzlich kann die Speicherung in jedem Monat auf „keine Angabe" geschlüsselt werden. Liebe Grüße Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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