Hallo, bei dem Mitarbeiter in Lohn und Gehalt haben Sie den Betrag 23,52 EUR als Arbeitgeberleistung in der betrieblichen Altersvorsorge mit der Lohnart 4700 "Betriebl.AV,AG,lfd,§3Nr.63EStG" angelegt. Einen weiteren Vertrag haben Sie für den Gehaltsverzicht von 79,55 EUR mit der Lohnart 3040 "Gehaltsverzicht, mtl." sowie der Lohnart 4720 "Betr.AG, Geh.vz.lfd, §3Nr. 63 EStG" geschlüsselt und zu diesem Betrag die Berechnung des Arbeitgeberpflichtzuschusses. Der Arbeitgeberpflichtzuschuss wird auf der Abrechnung mit der Lohnart 5200 ausgewiesen. Haben Sie die Daten angelegt, werden auf der Lohnabrechnung die Werte so berücksichtigt wie von Ihnen beschrieben. Es ist korrekt, dass im Nettobereich der Lohnabrechnug des Mitarbeiters nur der Betrag des Gehaltsverzichts abgezogen wird. Der AG-Zuschuss fließt im Bruttobereich nicht in das Gesamtbrutto und muss somit auch nicht im Netto abgezogen werden. Liebe Grüße Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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