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bAV Mischfall mit AG-Zuschuß in LuG erfassen

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letzte Antwort am 27.03.2019 14:18:58 von Lara_Hien
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info15
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Hallo,

MA möchte eine Direktversicherung mit Gehaltsverzicht 76,48€, VWL-Pflichtanteil AG 23,52€ und 15% Zuschuß zur bAV.

Die Versicherung hatte gerechnet: 76,48+23,52=100,00  + davon 15% =115,00€ und das ist der Betrag der dem DV-Vertrag überwiesen wird.

Nur leider funktioniert das in Datev nicht so einfach. Da wird nur von 76,48€ der Zuschuß von 15% gerechnet und das sind 11,47€. In der Summe sind das dann statt 115,00€ nur 111,47€

Ist es richtig, dass auf die VWL kein 15%-Zuschuß gerechnet wird? Wie erfasse ich das richtig?

Das habe ich probiert: (statt die 23,52 als VWL zu erfassen, habe ich diese als Betriebl. AV erfaßt) --> ist das überhaupt fachlich richtig?

3040  Gehaltsverz.        -79,55

4700  Betriebl.AV, AG    23,52

4720  Betr.AV,Geh.vz.    79,55

5200  bAV AG-Pflichtz   11,93

Das SV/ST-Brutto errechnet sich hier aus Gehalt - 79,55. Die 23,52 werden hier nicht berücksichtigt wie sonst üblich, wenn ich die als reine VWL erfassen würde.

Vom Netto wird am Ende abgezogen:   9820  Gehaltsverz.bAV    -79,55

Wenn das richtig ist, würde ich an die Versicherung 115,00€ (79,55+23,52+11,93) überweisen.

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Lara_Hien
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Hallo,

Sie möchten bei einem Mitarbeiter eine Direktversicherung abrechnen. Der AG-Pflichtzuschuss mit 15 % wird grundsätzlich auf Basis des Betrags für den Gehaltsverzicht errechnet. Der Arbeitgeberanteil bleibt bei der Berechnung des AG-Pflichtzuschusses unberücksichtigt (daher 15 % von 76,48 Euro).

Bitte klären Sie mit der Versicherung ab, wie der VWL-Betrag in die Betriebliche Altersvorsorge einfließen soll.

Falls es eine reine Arbeitgeberleistung für die betriebliche Altersvorsorge ist, legen Sie einen Vertrag mit den entsprechenden Betrag in den Stammdaten des Mitarbeiters an. Die 15 % Pflichtzuschuss werden jedoch nur vom Gehaltsverzicht ermittelt.

Weitere Informationen finden Sie im Infodokument unter Punkt 4.6

"Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ab 2019".

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

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info15
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Guten Morgen,

ich muß nochmal nachfragen.

Ist diese Variante jetzt fachlich richtig?

--> statt die 23,52 als VWL zu erfassen, habe ich diese als Betriebl. AV erfaßt (als reine Arbeitgeberleistung für die betriebliche Altersvorsorge)

3040  Gehaltsverz.        -79,55

4700  Betriebl.AV, AG    23,52

4720  Betr.AV,Geh.vz.    79,55

5200  bAV AG-Pflichtz   11,93

Vom Gesamtbrutto wird nichts abgezogen und nichts hinzugerechnet. Beim ST- und SV-Brutto werden die 79,55 abgezogen. Vom Netto werden am Ende nur die 79,55 abgezogen. Und ich überweise dem AN auf die Direktversicherung 115,00€ (79,55+23,52+11,93)

Viele Grüße

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Lara_Hien
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Hallo,

bei dem Mitarbeiter in Lohn und Gehalt haben Sie den Betrag 23,52 EUR als Arbeitgeberleistung in der betrieblichen Altersvorsorge mit der Lohnart 4700 "Betriebl.AV,AG,lfd,§3Nr.63EStG" angelegt.

Einen weiteren Vertrag haben Sie für den Gehaltsverzicht von 79,55 EUR mit der Lohnart 3040 "Gehaltsverzicht, mtl." sowie der Lohnart 4720 "Betr.AG, Geh.vz.lfd, §3Nr. 63 EStG" geschlüsselt und zu diesem Betrag die Berechnung des Arbeitgeberpflichtzuschusses.

Der Arbeitgeberpflichtzuschuss wird auf der Abrechnung mit der Lohnart 5200 ausgewiesen.

Haben Sie die Daten angelegt, werden auf der Lohnabrechnung die Werte so berücksichtigt wie von Ihnen beschrieben. Es ist korrekt, dass im Nettobereich der Lohnabrechnug des Mitarbeiters nur der Betrag des Gehaltsverzichts abgezogen wird.

Der AG-Zuschuss fließt im Bruttobereich nicht in das Gesamtbrutto und muss somit auch nicht im Netto abgezogen werden.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

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letzte Antwort am 27.03.2019 14:18:58 von Lara_Hien
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