Hallo Community, Regulatorik, Ordnungsmäßigkeit und Prozesse rund um das Thema Kasse sind komplex. Bitte haben Sie Verständnis, dass die folgende Stellungnahme etwas länger ausfällt, um die Themen aus diesem Thread zu beantworten. 1. Frage: Warum ist DATEV Kassenbuch online nicht durch eine TSE abgesichert? Antwort: DATEV Kassenbuch online ist keine Kasse Begründung: Im AEAO zum §146a AO (Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO ) vom 30.06.2023 steht unter Rz 1.2: Die in § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV genannten "elektronischen oder computergestützten Kassensysteme oder Registrierkassen" sind für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen und deren Abrechnung spezialisierte elektronische Aufzeichnungssysteme, die "Kassenfunktion" haben. Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können. Dies gilt auch für vergleichbare elektronische, vor Ort genutzte Zahlungsformen (elektronisches Geld wie z. B. Geldkarte oder virtuelle (Kunden- )Konten) sowie an Geldes statt vor Ort angenommener Gutscheine, Guthabenkarten, Bons und dergleichen. Eine Aufbewahrungsmöglichkeit des verwalteten Bargeldbestandes (z. B. Kassenlade) ist nicht erforderlich. Die Position von Datev: Der Funktionsumfang von DATEV Kassenbuch online genügt nicht, um als elektronisches Aufzeichnungssystem - alle Anforderungen nach AO, UStG und weiterer Vorgaben - aus Sicht der Erfassung und der Abwicklung funktional bedienen zu können. (Artikelgenaue Erfassung bzw. Ausweis, Belegerstellung, Belegausgabe, etc.) Aus diesem Grund ist für Kassenbuch online die Frage nach der Kassenfunktion nicht zu stellen, da es bereits die regulatorischen Anforderungen an ein elektronisches Aufzeichnungssystem (nach §146a i.V.m. §146 AO) nicht erfüllt. 2. Frage: Warum kann man Kassenbuch online nicht nutzen, um die Grundaufzeichnung einer offenen Ladenkasse darin zu führen? Antwort: Die Kassenführung mittels offener Ladenkasse gilt nur als solche, wenn a) Eine summarische, retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen b) manuelle Einzelaufzeichnungen (hier ist nach einem BFH-Urteil aus dem Jahr 1966 eine Befreiung von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung u.U. möglich) ohne Einsatz technischer Hilfsmittel vorgenommen werden. (AEAO zu §146 AO, Nr.2.1.4, letzter Satz) (Teutemacher - Krullmann, Handbuch zur Kassenführung, 4. Auflage) 3. Frage: Wann ist der Einsatz von Kassenbuch online sinnvoll? Antwort: Kassenbuch online wird im Moment für folgende weitere Anwendungsfälle von unseren Anwendern genutzt: a) Anbindung von Kassen über das Kassenarchiv b) Anbindung von Kassen und Kassenbüchern über die XML-Schnittstelle c) Anbindung von Kassenberichten über die XML-Schnittstelle Dahinter verbergen sich folgende fachliche Anforderungen: a) Ordnungsgemäße Darstellung und Historisierung des Kassenbestandes für §146a i.V.m. §1 KassenSichV - Kassen; (Stichwort Kassensturz und Kassennachschau) b) Ordnungsgemäße Überleitung von Kassenberichten über die XML-Schnittstelle c) Ordnungsgemäße Erfassungsmöglichkeit bestehender manueller Grundaufzeichnungen d) Ordnungsgemäßer Überleitungsprozess von Kassendaten in die Buchführung e) Ordnungsgemäße Hinterlegung von Geschäftsvorfällen mit Belegen und Belegbildern f) Ordnungsgemäße Vertiefungsmöglichkeit für Geschäftsvorfälle (Stichwort Aufteilung von Rechnungen) g) Revisionssichere Archivierung Abschließend bleibt zu vermerken, dass die Regulatorik für Kassen sehr komplex, aber auch sehr dynamisch ist. In Zukunft werden Entwicklungen wie z.B. Meldepflicht, E-Rechnung, digitaler Euro oder ViDA (VAT in the digitale age) das Thema Kasse verändern. Auch diese Aspekte werden im Kontext der offenen Ladenkasse immer wieder neue Fragestellungen eröffnen. Die Regulatorik wird sich weiterhin den aktuellen Verhältnissen anpassen müssen. Und natürlich macht es nicht für jedes Unternehmen Sinn, jede Entwicklung mitzugehen. Diese unterschiedlichen Umstände im Unternehmensumfeld führen zu unterschiedlichen Anforderungen an Software. Bitte berücksichtigen Sie dies in den Diskussionen.
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