Hallo Frau König, ich verstehe es so, dass die Belege beim Buchen im DATEV-Rechnungswesen-Programm versehentlich in das falsche Register abgelegt wurden. Buchen Sie selbst oder erfolgt die Buchführung durch Ihren steuerlichen Berater? Allein durch das Buchen der Belege sind die Belege in Belege online in der Bearbeitungsform Standard noch nicht festgeschrieben. Dies muss manuell erfolgt sein. Wenn Sie die Belege noch sehen und die Festschreibung aufgehoben ist, könnten Sie diese markieren und in das Register für 2022 verschieben. Anschließend könnten die Belege über "Weitere Aktionen" wieder festgeschrieben werden. Die Belege neu hochzuladen und im richtigen Register zu buchen, ist nur dann sinnvoll, wenn im DATEV-Rechnungswesen-Programm noch keine Buchungen vorhanden sind bzw. diese gelöscht wurden. Wenn Sie nicht selbst buchen, sprechen Sie hierzu unbedingt mit Ihrem steuerlichen Berater, Den Service zu DATEV Unternehmen online erreichen Sie am besten über den Servicekontakt: www.datev.de/servicekontakt. Informationen zu den Kosten erhalten Sie hier.
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