Hallo,
wir rechnen gerade einen Sachbezug ab, der nach § 37b EStG pauschal versteuert wird, wobei der Arbeitgeber die SV-Beiträge auf den Sachbezug übernimmt.
Hierfür gibt es in LODAS die Stammtlohnarten 843, 844 und 845. Soweit so gut und komfortabel. Ich frage mich nur, warum die Übernahme der Steuer auf die übernommen SV-Beiträge nicht sozialversicherungspflichtig ist?
Denn auch die Übernahme der Steuer auf die SV-Beiträge ist ein geldwerter Vorteil. Auf welcher Rechtsgrundlage wird dies in der Lohnart 845 nicht sv-pflichtig behandelt?
Vielen Dank im Voraus.