Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bei einer Mandantin die Lohnabrechnung für einen Arbeitnehmer durchgeführt. Der Mitarbeiter war vom 01.01.2019 bis zum 11.03.2019 beschäftigt und wir haben diesen unter der Versicherungsnummer: XXXXXXXXXXXX lt. dem vom Mitarbeiter eingereichten SV-Ausweis abgerechnet. Nun haben wir von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, dass die SV-Nummer, die wir verwendet haben, falsch war.
Nun haben wir die SV-Nummer laut dem Schreiben der Krankenkasse in dem Mitarbeiterstammdaten hinterlegt. Bei der Probeabrechnung erscheint nun die folgende Fehlermeldung:
Fehler #LN04347
DEÜV: Die Verwendung der still- bzw. totgelegten Versicherungsnummer 'XXXXXXXXXXXX' in der Meldung mit
Abgabegrund 10 zum 01.01.2019 ist nicht zulässig.
» Fordern Sie eine korrekte Sozialversicherungsnummer über den Menüpunkt
'Abrechnung - DEÜV-Versicherungsnummernabfrage' an, falls diese noch nicht rückgemeldet wurde.
Beachten Sie: Die neue rückgemeldete Versicherungsnummer benötigt ein 'Gültig-ab' passend zum
Meldezeitraum.
Daraufhin haben wir eine Versicherungsnummern-Abfrage gemacht. Die Rentenversicherung hat exakt die oben aufgeführte Versicherungsnummer zurückgemeldet.
Aber es kommt bei der Probeabrechnung trotz der zurückgemeldeten Daten immer noch die obenstehende Fehlermeldung. Aufgrund der Fehlermeldung kann weder die SV-Anmeldung zum 01.01.2019, noch die SV-Abmeldung zum 11.03.2019 unter dieser Versicherungsnummer erfolgen.
Bei der Krankenkasse ist der Arbeitnehmer aber unter dieser Versicherungsnummer gemeldet, sodass die bisherigen Meldungen nicht verarbeitet werden können.
Woran kann das liegen und wie können wir die SV-Meldungen korrekt an die Krankenkasse übermitteln?
Vielen Dank im Voraus für die Lösungsvorschläge.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gorks
Nachricht geändert durch Monique Schauer, Versicherungsnummer herausgenommen - Bitte keine Echtdaten in den Beiträgen hinterlegen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.