Hallo in die Runde,
Habe mal grds Fragen zur neuen Bescheidbekanntgabe ab 2026.
Grds werden also die Bescheide ab 2026 elektronische bekanntgegeben und die postalische Zustellung ist nur noch die Ausnahme. Der elektronischen Bekanntgabe muss man widersprechen, falls man dies nicht wünscht.
Meine Fragen:
Wenn ich dem Finanzamt keine Email Adresse mitteilen, wie erfolgt dann die Bekanntgabe? Doch postalisch, obwohl nicht widersprochen wurde?
Wie sendet ihr die Bescheide dann an die Mandanten? Elektronischen Bescheid ausdrucken und versenden, ich denke nicht, dass von den meisten Mandanten Email Adressen für die Versendung von Bescheiden vorliegen.
Mit den besten Grüßen
Reiner Gärtner
Beitrag nach "Steuern und Expertisen" verschoben von @Ute_Höpfner
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