Zur Erfassung von Abwesenheiten müssen für jeden Mitarbeiter "individuelle Arbeitszeiten" erfasst sein.
Bei einem Mandanten mit sehr vielen Mitarbeitern ergeben sich die Arbeitszeiten überwiegend aus den "Mandanteneinstellungen" in DATEV Lohn und Gehalt und dort wurden sie wiederum zentral aus dem Tarifvertrag übernommen.
Entsprechend der Programmlogik in DATEV Lohn und Gehalt müssen daher auf Mitarbeiterebene nur regelmäßige Arbeitszeiten erfasst werden, wenn diese von den Mandanteneinstellungen abweichen.
In DATEV Personal, Register "Beschäftigung" sind jetzt nach der Synchronisation der Stammdaten mit DATEV Lohn und Gehalt bei den einzelnen Mitarbeitern nur die ausnahmsweise abweichend auf Mitarbeiterebene erfassten Arbeitszeiten übernommen worden.
Für die Masse der Mitarbeiter, deren Arbeitszeiten nur zentral auf Mandantenebene erfasst sind, fehlen jetzt "individuellen Arbeitszeiten", so dass keine "Abwesenheiten" erfasst werden können.
Die Lösung kann doch nicht sein, dass wir die Arbeitszeiten zusätzlich in DATEV Personal für jeden einzelnen Mitarbeiter nochmal individuell von Hand erfassen müssen, und bei einer Änderung der tariflichen Arbeitszeiten beginnt der Spaß von vorne?!
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