Hallo zusammen!
Ich habe gerade Zuschläge neu angelegt und hierfür Stammlohnarten genutzt. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Stammlohnarten 110-117 die Zuschläge als 1/2 pfändbar / 3/4 pfändbar ausweisen. Dies ist aus meiner Sicht falsch. Nach Bundesgerichtshof bin ich der Meinung, die steuerfreien sind unpfändbar, die steuerpflichtigen voll pfändbar. Mindestens die steuerfreien Zuschläge sind damit doch falsch geschlüsselt?! Habt ihr die Stammlohnarten entsprechend umgeschlüsselt? Hat jemand damit Erfahrungen mit Gläubigern?
Viele Grüße