Hallo,
ich bin gerade über die Aussage gestolpert, dass ein sozialversicherungspflichtiger Gesellschafter-Geschäftsführer aber auch Fremdgeschäftsführer nur U2-pflichtig sind.
Stimmt das?
Im Datev-Hilfe-Dokument 5303274 wird unter Punkt 2.2 zur Umlage überhaupt keine Stellung bezogen. Ein Punkt weiter oben (unabhängiges Beschäftigungsverhältnis) wird ja wenigstens darauf hingewiesen, dass gar keine U-Pflicht besteht.
Deshalb war ich hier auch immer der Meinung, dass auch U1-Pflicht vorliegt sofern auch die Sozialversicherungspflicht gegeben ist.