Hallo liebe Community,
Thema: Datenschutz/Datenverarbeitung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten.
Ich habe auf verschiedenen Seminaren gelernt, wenn ich pers. Mitarbeiterdaten rein für die Lohnabrechnung/Zeiterfassung nutze, keine zusätzliche Einwilligungserklärung brauche, da dies durch § 26 BDSG abgedeckt ist.
1.
Wie sieht das bei euch in den Unternehmen aus? Gebt ihr zum Arbeitsvertrag eine Einwilligungserklärung dazu? Diese darf ja nicht im AV enthalten sein, da sie ja dann nicht freiwillig unterzeichnet wird.
2.
Habt ihr einen Zusatz zum AV, in dem erklärt wird für was die Daten erhoben werden?
Bei mir scheitert es da leider am Verständnis. Muss ich dem MA erklären, dass die Daten an Datev gehen und Datev diese dann an das FA, die KK, die BG, etc. weiter leitet? Woher weiß ich, wie lange die Behörden die Daten speichern? Oder ist das alles hinfällig, weil § 26 BDSG das abdeckt?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße