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haskanli
Einsteiger
Offline Online
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Hallo,

ich habe folgenden Fall:

Ein Mitarbeiter ist zum 31.12.2018 ausgeschieden. Er war bis zum 13.01.2019 krank. Es wurde eine Entgeltbescheinigung Krankengeld wegen Krankheit nach Austritt erstellt.

Aufgrund eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht soll der Mitarbeiter zum 31.01.2019 ausscheiden. Es soll laut Vergleich der Dezember nachberechnet werden, nicht aber der Januar! Es soll weiterhin eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes abgerechnet werden.

Was mache ich jetzt mit der Krankheit im Januar? Die 6-wöchige Lohnfortzahlungsfrist hätte an 10. Januar geendet. Wenn laut Vergleich für Januar kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis besteht, hat dann der Arbeitnehmer auch gegenüber der Krankenkasse keinen Anspruch auf Krankengeld? Dadurch, dass das Austrittsdatum auf den 31.01.2109 gesetzt wird, muss ich den Krankheitszeitraum nach Austritt löschen, was eine Stornierung der Entgeltbescheinigung zur Folge hat.

Die Frage, die sich mir hier stellt, wie müsste ich vom 01.-13. Januar im Kalender buchen? Vom 01.-10. Januar "K" (aber ohne Lohnfortzahlung) und vom 11.-13. Januar "K6"? Oder vom 01.-13. Januar "K6"? Oder vom 01.-13. Januar keine Buchung?

Mit freundlichen Grüßen

Boris Haskanli

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